Personen unterhalten sich und lachen gemeinsam. Bildmotiv aus der DRK DNA-Kampagne.

Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Bring deine Freunde mit ins Team.

  • Für welche Stellen kann geworben werden?

    • Pflegefachkräfte (m/w/d)
    • Pflegefachassistenzen (m/w/d)
    • Pflegeassistenzen (m/w/d) mit LG1 und LG2
       

    Ehemalige Mitarbeitende und Mitarbeitende von den Gesellschaften der DRK Leben und Wohnen Westfalen-Lippe gGmbH können nicht geworben werden. Empfehlungen sind nur für Personen möglich, zu denen bislang keinen Kontakt zu einer Einrichtung bestand.

    Wie hoch fällt die Prämie aus?

    • Pflegefachkräfte: 1.500 €
    • Pflegefachassistenzen: 1.200 €
    • Pflegeassistenzen mit LG1 und LG2: 1.000 €
       

    Die genannten Prämien sind lohnsteuer- sowie sozialversicherungspflichtig und beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei einem Beschäftigungsumfang von weniger als 50% reduziert sich die Prämie auf die Hälfte.

    Wer darf mitmachen?

    Alle Mitarbeitende von den Pflegeeinrichtungen der DRK Leben und Wohnen Westfalen-Lippe gGmbH, die in einem aktiven, ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, sind teilnahmeberechtigt. Ausgenommen sind Mitarbeitende, die im Bewerbungsprozess involviert sind: 

    • Geschäftsführung
    • Leitungspersonen
    • Mitarbeitende aus dem Personalwesen / Recruiting / Bewerbermanagement
  • Welche Rahmenbedingungen gibt es?

    • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm ist gesellschaftsbezogen – Mitarbeitende können ausschließlich Personen für die Gesellschaft empfehlen, bei der sie selbst beschäftigt sind.
    • Für jede Empfehlung ist das Empfehlungsformular vor Bewerbungseingang ausgefüllt und unterschrieben bei der Einrichtungsleitung bzw. Pflegedienstleitung abzugeben. Eine mündliche Empfehlung ist nicht möglich.
    • Mit der Bewerbung ist der Name des werbenden Mitarbeitenden, der Anspruch auf die Prämie besitzt, explizit zu erwähnen. Eine Namensnennung im Nachhinein ist nicht ausreichend.
    • Lediglich eine Empfehlung je Bewerbung wird berücksichtigt.
    • Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Mitarbeitenden.
    • Die Prämienzahlung stellt eine freiwillige Leistung dar, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch besteht.
    • Das Mitarbeiterempfehlungsprogramm kann jederzeit widerrufen werden.
    Personen unterhalten sich und lachen gemeinsam. Bildmotiv DRK DNA Kampagne.

Prozessablauf:

Prozessablauf Mitarbeiterempfehlungsprogramm